Stand: 20. Juni 2025 – Version 1.0
Car Check 360 Software GmbH
Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre Nutzung unserer mobilen und Webprodukte. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Präambel
Die Car Check 360 Software GmbH („CarCheck360“, „wir“, „uns“) betreibt unter carcheck.at sowie über mobile Apps eine cloudbasierte Software‑as‑a‑Service‑Plattform für KI‑gestützte Schadenerkennung, Marktwertschätzung, Abschlepp‑Workflows und digitale Unfallberichte. Diese Händler‑AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen CarCheck360 und gewerblichen Kraftfahrzeughändlern sowie anderen im Automobilgewerbe tätigen Unternehmen (nachfolgend „Händler“).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. v. § 1 UGB.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CarCheck360 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
CarCheck360 kann für einzelne Services besondere Bedingungen (z. B. Add‑on‑Pakete) vorsehen; im Konfliktfall gehen solche besonderen Bedingungen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
CarCheck360 stellt dem Händler folgende Kernfunktionen zur Verfügung:
a) KI‑Schadenerkennung & Marktwert (Bild‑Upload, automatisierte Bewertung);
b) Tow‑Job‑Management (Erfassung und Dokumentation von Abschleppvorgängen);
c) Digitaler EU‑Unfallbericht (CEA‑Formular mit E‑Mail‑Feldern);
d) Berichts‑ und Daten‑Export (PDF/JSON/API);
e) Rollen‑ und Nutzerverwaltung innerhalb des Händler‑Tenants.
CarCheck360 schuldet die Zurverfügungstellung der Software in der jeweils aktuellen Version, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder eines bestimmten Ergebnisses.
CarCheck360 ist berechtigt, Funktionen zu ändern oder einzustellen, sofern hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht gefährdet wird.
§ 2 Leistungsgegenstand
Sie verpflichten sich, die Dienste nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu nutzen. Folgendes ist untersagt:
Illegale oder gesetzeswidrige Inhalte zu verbreiten
Die Dienste für illegale Zwecke zu nutzen
Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu beeinträchtigen
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
Voraussetzung für die Nutzung ist die Online‑Registrierung des Händlers; pro Betriebsstätte ist ein eigener mandantengetrennter Account („Tenant“) anzulegen.
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Registrierung durch CarCheck360 oder mit erstmaliger Nutzung der Services zustande.
Der Händler benennt einen Tenant‑Owner mit Vollzugriff. Dieser kann weitere Nutzerrollen (Admins, Mechaniker, Verkäufer) anlegen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Händler haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen.
§ 4 Entgelte und Zahlungsbedingungen
Preismodell:
| Phase | Monatsgebühr | Inklusiv‑Scans | Zusatz‑Scan |
|-------|-----------------|----------------|--------------|
| Monat 1 (Test) | 0 € | 10 | 0 € |
| Ab Monat 2 | 49 € | 10 | 4,90 € |
Nicht genutzte Inklusiv‑Scans verfallen am Monatsende.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt monatlich per SEPA‑Lastschrift mit 14 Tagen Zahlungsziel.
CarCheck360 ist berechtigt, die Entgelte kalenderjährlich um bis zu 5 % anzupassen (Indexklausel). Der Händler kann binnen 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich kündigen.
§ 5 Pflichten des Händlers
Der Händler stellt sicher, dass nur qualifizierte Fotos (≥ 8 MP) und wahrheitsgemäße Angaben hochgeladen werden.
Beim Einladen von Endkund*innen (Unfallbeteiligte) stellt der Händler die erforderlichen Rechtsgrundlagen (Einwilligung/Vertrag) sicher.
Die Acceptable‑Use‑Policy (AUP) ist einzuhalten; insbesondere sind automatisiertes Auslesen („Scraping“) und Reverse Engineering untersagt.
§ 6 Rechte an Inhalten / Datenbankschutz
Der Händler räumt CarCheck360 ein nicht‑exklusives, weltweites Nutzungsrecht an den hochgeladenen Inhalten ein, beschränkt auf die Vertragsdurchführung sowie – bei erteilter Zustimmung – anonymisiertes KI‑Training.
Sämtliche Datenbankrechte an der Plattform liegen bei CarCheck360. Unbefugtes Kopieren, Verwerten oder Zugänglichmachen wird zivil‑ und strafrechtlich verfolgt.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
CarCheck360 gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Kalendermonat. Davon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (max. 2 h/Woche) und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CarCheck360 (höhere Gewalt, Internet‑Störungen).
Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden vorab im Dashboard angekündigt.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt CarCheck360 ein Selbstbedienungs‑Exporttool für 30 Tage bereit; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 9 Sanktionen und Sperrung
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder schwerwiegender Verletzung dieser AGB kann CarCheck360 den Zugang sperren.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die AUP fällt eine Vertragsstrafe von 300 € an. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
CarCheck360 haftet unbeschränkt für Vorsatz und Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und pro Schadenfall auf 10 000 € sowie pro Jahr auf 20 000 € begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste bei fehlender Datensicherung seitens des Händlers ist ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Für Unfallberichtsdaten handeln Händler und CarCheck360 als gemeinsame Verantwortliche; die Pflichtenverteilung richtet sich nach einer Art. 26‑Vereinbarung.
Vertrauliche Informationen sind während und nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten.
§ 12 Änderungen dieser AGB
CarCheck360 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Händler spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Händler nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist Deutsch.
Kontakt:
Car Check 360 Software GmbH
CarCheck360
Hauptstraße 240,
8232 Grafendorf bei Hartberg,
E-Mail: info@carcheck.at
Website: www.carcheck.at