

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Händler
Stand: 01. Juli 2025 – Version 1.0
Car Check 360 Software GmbH
Präambel
Die Car Check 360 Software GmbH („CarCheck360", „wir", „uns") betreibt unter carcheck.at sowie über mobile Apps eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform für:
KI-gestützte Fahrzeugbewertung und Schadenerkennung
Digitale Fahrzeuginspektion und Zustandsdokumentation
Marktwertschätzung und Rentabilitätsanalyse
Logistik- und Abschlepp-Workflows
Prüfprotokolle und digitale Berichte
Diese Händler-AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen CarCheck360 und gewerblichen Kraftfahrzeughändlern sowie anderen im Automobilgewerbe tätigen Unternehmen (nachfolgend „Händler").
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 1 UGB.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CarCheck360 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
CarCheck360 kann für einzelne Services besondere Bedingungen (z. B. Add-on-Pakete) vorsehen; im Konfliktfall gehen solche besonderen Bedingungen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Software „CarCheck360" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung durch den Händler. Die Software ermöglicht:
Digitale Fahrzeuginspektion und 360°-Zustandserfassung
KI-gestützte Schadenerkennung und Marktwertschätzung
Erstellung von Prüfberichten, Gutachten und PDF-Dokumenten
Logistik- und Transportmanagement (Tow-Job-Workflows)
Kundenverwaltung und Dokumentenmanagement
Gewinn- und Verkaufstracking mit automatischer Rentabilitätsberechnung
Zugang über Web-Panel und Mobile-Applikationen (iOS & Android)
CarCheck360 schuldet die Zurverfügungstellung der Software in der jeweils aktuellen Version, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder eines bestimmten Ergebnisses.
CarCheck360 ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, sofern hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht gefährdet wird.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
Voraussetzung für die Nutzung ist die Online-Registrierung des Händlers.
Pro Betriebsstätte ist ein eigener mandantengetrennter Account („Tenant") anzulegen.
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Registrierung durch CarCheck360 oder mit erstmaliger Nutzung der Services zustande.
Mit der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse erklärt der Händler sein Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen.
Dieser Vertragsabschluss entspricht den Anforderungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) und ist rechtlich bindend.
Der Händler benennt einen Tenant-Owner mit Vollzugriff. Dieser kann weitere Nutzerrollen (Admins, Mechaniker, Verkäufer) anlegen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Händler haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und Bestätigung durch den Händler.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, wobei der erste Monat als kostenlose Testphase gilt.
Testphase (Monat 1):
Kostenlose Nutzung mit vollem Funktionsumfang
Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenfolge möglich
Nach der Testphase (Monate 2–12):
Verbleibende 11 Monate Mindestlaufzeit
Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende
Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate bei Nichtkündigung
Allgemein:
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt CarCheck360 ein Selbstbedienungs-Exporttool für 30 Tage bereit.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
CarCheck360 stellt die Software webbasiert zur Verfügung und gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 98 % im Jahresdurchschnitt.
Leistungsumfang:
Hosting und Bereitstellung der Software auf sicheren Cloud-Servern (Google Cloud Platform, Frankfurt)
Regelmäßige Updates und Weiterentwicklungen
Technischer Support während der Geschäftszeiten
Datensicherung und -wiederherstellung gemäß Stand der Technik
Push-Benachrichtigungen und Echtzeit-Synchronisation
Wartung:
Geplante Wartungsfenster (max. 2 Stunden/Woche) werden mindestens 48 Stunden vorab im Dashboard angekündigt.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Ausnahmen:
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CarCheck360 (höhere Gewalt, Internet-Störungen) sind von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preismodell.
Aktuelles Preismodell:
Phase | Monatsgebühr | Inklusiv-Inspektionen | Zusatz-Inspektion |
|---|---|---|---|
Monat 1 (Testphase) | 0 € | 10 | 0 € |
Ab Monat 2 | 49 € (netto) | 10 | 4,90 € |
Zahlungsbedingungen:
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Nicht genutzte Inklusiv-Inspektionen verfallen am Monatsende.
Preisanpassungen:
Preisanpassungen werden 30 Tage im Voraus angekündigt.
CarCheck360 ist berechtigt, die Entgelte kalenderjährlich um bis zu 5 % anzupassen (Indexklausel).
Der Händler kann binnen 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich kündigen.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz).
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann CarCheck360 den Zugang sperren.
§ 7 Pflichten des Händlers
Der Händler verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Nutzung der Software und zur Einhaltung der geltenden Gesetze.
Im Einzelnen:
Wahrheitsgemäße und vollständige Angabe aller Registrierungsdaten
Unverzügliche Mitteilung von Änderungen der Stammdaten
Geheimhaltung der Zugangsdaten und Schutz vor unbefugtem Zugriff
Sicherstellung, dass nur qualifizierte Fotos (≥ 8 MP) hochgeladen werden
Keine missbräuchliche Nutzung der Plattform
Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung von Kundendaten
Beim Einladen von Endkunden stellt der Händler die erforderlichen Rechtsgrundlagen (Einwilligung/Vertrag) sicher.
Untersagt ist:
Verbreitung illegaler oder gesetzeswidriger Inhalte
Nutzung der Dienste für illegale Zwecke
Umgehung oder Beeinträchtigung von Sicherheitsmaßnahmen
Automatisiertes Auslesen („Scraping") und Reverse Engineering
§ 8 Datenschutz (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
Rechtsgrundlagen:
Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Datenschutzmaßnahmen:
Auftragsverarbeitung: Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Für Unfallberichtsdaten handeln Händler und CarCheck360 als gemeinsame Verantwortliche gemäß Art. 26 DSGVO.
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten (Verschlüsselung, Zugriffskontrollen)
EU-Datenhosting in Frankfurt (europe-west3) für GDPR-Compliance
Betroffenenrechte:
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit bleiben gewahrt.
Verantwortlichkeit:
Bei der Verarbeitung von Fahrzeughalter- und Kundendaten handelt der Händler als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 9 Rechte an Inhalten und Geistiges Eigentum
Eigentum an der Software:
Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben bei Car Check 360 Software GmbH.
Der Händler erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten:
Der Händler räumt CarCheck360 ein nicht-exklusives, weltweites Nutzungsrecht an den hochgeladenen Inhalten ein, beschränkt auf die Vertragsdurchführung.
Bei erteilter Zustimmung dürfen anonymisierte Daten für KI-Training verwendet werden.
Datenbankschutz:
Sämtliche Datenbankrechte an der Plattform liegen bei CarCheck360.
Unbefugtes Kopieren, Verwerten oder Zugänglichmachen wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich:
Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben
Vertrauliche Informationen nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden
Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
§ 11 Haftung
Beide Parteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unbeschränkte Haftung:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Für Personenschäden
Beschränkte Haftung (bei leichter Fahrlässigkeit):
Haftung begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden
Pro Schadenfall: maximal 10.000 €
Pro Jahr: maximal 20.000 €
Haftungsausschluss (soweit gesetzlich zulässig):
Indirekte Schäden
Entgangener Gewinn
Datenverlust bei fehlender Datensicherung seitens des Händlers
Händlerhaftung:
Der Händler haftet für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten.
§ 12 Sanktionen und Sperrung
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann CarCheck360 den Zugang sperren.
Bei schwerwiegender Verletzung dieser AGB kann CarCheck360 den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen fällt eine Vertragsstrafe von 300 € an.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Änderungen dieser AGB
CarCheck360 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Änderungen werden dem Händler spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Widerspricht der Händler nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Car Check 360 Software GmbH (Grafendorf bei Hartberg).
§ 15 Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Elektronische Kommunikation: Elektronische Kommunikation ist zulässig.
Abtretungsverbot: Kein Abtretungsrecht ohne Zustimmung der anderen Partei.
Vertragssprache: Deutsch.
Kontakt
Car Check 360 Software GmbH
Hauptstraße 240 8232 Grafendorf bei Hartberg Österreich
E-Mail: info@carcheck.at
Website: www.carcheck.at
Vertrieb: sales@carcheck.com
