AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Händler

Stand: 01. März 2026 – Version 2.0

Car Check 360 Software GmbH

Präambel

Die Car Check 360 Software GmbH („CarCheck360", „wir", „uns") betreibt unter carcheck.at sowie über mobile Apps eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform für:

  • KI-gestützte Fahrzeugbewertung und Schadenerkennung

  • Digitale Fahrzeuginspektion und Zustandsdokumentation

  • Marktwertschätzung und Rentabilitätsanalyse

  • Logistik- und Abschlepp-Workflows

  • Prüfprotokolle und digitale Berichte

Diese Händler-AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen CarCheck360 und gewerblichen Kraftfahrzeughändlern sowie anderen im Automobilgewerbe tätigen Unternehmen (nachfolgend „Händler").

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 1 UGB.

Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CarCheck360 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

CarCheck360 kann für einzelne Services besondere Bedingungen (z. B. Add-on-Pakete) vorsehen; im Konfliktfall gehen solche besonderen Bedingungen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Software „CarCheck360" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung durch den Händler. Die Software ermöglicht:

  • Digitale Fahrzeuginspektion und 360°-Zustandserfassung

  • KI-gestützte Schadenerkennung und Marktwertschätzung

  • Erstellung von Prüfberichten, Gutachten und PDF-Dokumenten

  • Logistik- und Transportmanagement (Tow-Job-Workflows)

  • Kundenverwaltung und Dokumentenmanagement

  • Gewinn- und Verkaufstracking mit automatischer Rentabilitätsberechnung

  • Zugang über Web-Panel und Mobile-Applikationen (iOS & Android)

CarCheck360 schuldet die Zurverfügungstellung der Software in der jeweils aktuellen Version, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder eines bestimmten Ergebnisses.

CarCheck360 ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, sofern hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht gefährdet wird.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

Voraussetzung für die Nutzung ist die Online-Registrierung des Händlers.

Pro Betriebsstätte ist ein eigener mandantengetrennter Account („Tenant") anzulegen.

Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Registrierung durch CarCheck360 oder mit erstmaliger Nutzung der Services zustande.

Mit der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse erklärt der Händler sein Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen.

Dieser Vertragsabschluss entspricht den Anforderungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) und ist rechtlich bindend.

Der Händler benennt einen Tenant-Owner mit Vollzugriff. Dieser kann weitere Nutzerrollen (Admins, Mechaniker, Verkäufer) anlegen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Händler haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und Bestätigung durch den Händler.

Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 12 Monate.

Der erste Monat ist eine kostenlose Testphase und zählt bereits zur Gesamtvertragslaufzeit.

Kündigt der Händler innerhalb des ersten Monats, endet der Vertrag mit Ablauf der kostenlosen Testphase ohne Kostenfolge.

Erfolgt keine Kündigung innerhalb des ersten Monats, läuft der Vertrag automatisch für die restliche Mindestlaufzeit bis zum Ende der insgesamt 12 Monate weiter.

Die Kündigungsfrist für eine Beendigung zum Ende der initialen 12-monatigen Vertragslaufzeit sowie für jede Verlängerungsperiode beträgt 1 Monat zum Monatsende.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende stellt CarCheck360 ein Selbstbedienungs-Exporttool für 30 Tage bereit.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Jede Änderung eines Abonnementplans erfordert eine ausdrückliche erneute Zustimmung durch den berechtigten Benutzer. Planänderungen werden mit der Bestätigung wirksam und ersetzen die bisherige Planvereinbarung ab dem bestätigten Wirksamkeitszeitpunkt.

§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit

CarCheck360 stellt die Software webbasiert zur Verfügung und gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 98 % im Jahresdurchschnitt.

Leistungsumfang:

  • Hosting und Bereitstellung der Software auf sicheren Cloud-Servern (Google Cloud Platform, Frankfurt)

  • Regelmäßige Updates und Weiterentwicklungen

  • Technischer Support während der Geschäftszeiten

  • Datensicherung und -wiederherstellung gemäß Stand der Technik

  • Push-Benachrichtigungen und Echtzeit-Synchronisation

Wartung:

  • Geplante Wartungsfenster (max. 2 Stunden/Woche) werden mindestens 48 Stunden vorab im Dashboard angekündigt.

  • Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

Ausnahmen:

  • Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CarCheck360 (höhere Gewalt, Internet-Störungen) sind von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vom Händler ausdrücklich ausgewählten und bestätigten Abonnementplan sowie den jeweils vereinbarten Planparametern.

Der erste Vertragsmonat ist kostenlos. Kündigt der Händler nicht innerhalb des ersten Vertragsmonats, läuft der Vertrag für die restliche Mindestlaufzeit bis zum Ende der insgesamt 12 Monate weiter. Ab dem zweiten Vertragsmonat wird der jeweils gewählte Abonnementplan gemäß den nachstehenden Planparametern abgerechnet.

Aktuelles Preismodell ab dem zweiten Vertragsmonat:

Plan

Monatsgebühr

Inklusivleistungen pro Monat

Mehrpreise

Basic – Inspektion

49 € (netto)

10 Inspektionen

4,90 € je zusätzliche Nutzung

Basic – Virtueller Showroom

49 € (netto)

10 Showroom-Fahrzeuge

4,90 € je zusätzliche Nutzung

Basic – Logistik

49 € (netto)

10 Transporte

4,90 € je zusätzliche Nutzung

Premium – Paket

79 € (netto)

10 Inspektionen, 10 Showroom-Fahrzeuge, 10 Transporte

4,90 € je zusätzliche Nutzung

Rabatte und sonstige Rechnungsanpassungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder im Kundenkonto aktiv hinterlegt sind.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann pro Händlerstandort grundsätzlich nur ein Basic-Plan gleichzeitig aktiv sein; alternativ kann ein Premium-Paket gewählt werden.

Zahlungsbedingungen:

  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

  • Die Abrechnung erfolgt monatlich.

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  • Nicht genutzte Inklusivkontingente verfallen am Monatsende.

Preisanpassungen:

  • Preisanpassungen werden 30 Tage im Voraus angekündigt.

  • CarCheck360 ist berechtigt, die Entgelte kalenderjährlich um bis zu 5 % anzupassen (Indexklausel).

  • Der Händler kann binnen 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich kündigen.

Zahlungsverzug:

  • Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz).

  • Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann CarCheck360 den Zugang sperren.

§ 7 Pflichten des Händlers

Der Händler verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Nutzung der Software und zur Einhaltung der geltenden Gesetze.

Im Einzelnen:

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Angabe aller Registrierungsdaten

  • Unverzügliche Mitteilung von Änderungen der Stammdaten

  • Geheimhaltung der Zugangsdaten und Schutz vor unbefugtem Zugriff

  • Sicherstellung, dass nur qualifizierte Fotos (≥ 8 MP) hochgeladen werden

  • Keine missbräuchliche Nutzung der Plattform

  • Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung von Kundendaten

  • Beim Einladen von Endkunden stellt der Händler die erforderlichen Rechtsgrundlagen (Einwilligung/Vertrag) sicher.

Untersagt ist:

  • Verbreitung illegaler oder gesetzeswidriger Inhalte

  • Nutzung der Dienste für illegale Zwecke

  • Umgehung oder Beeinträchtigung von Sicherheitsmaßnahmen

  • Automatisiertes Auslesen („Scraping") und Reverse Engineering

§ 8 Datenschutz (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

Rechtsgrundlagen:

  • Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Datenschutzmaßnahmen:

  • Auftragsverarbeitung: Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

  • Soweit einzelne Datenverarbeitungen eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder ergänzende datenschutzrechtliche Vereinbarungen erfordern, treffen die Parteien hierzu die erforderlichen gesonderten Regelungen.

  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten (Verschlüsselung, Zugriffskontrollen)

  • EU-Datenhosting in Frankfurt (europe-west3) für GDPR-Compliance

Betroffenenrechte:

  • Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit bleiben gewahrt.

Verantwortlichkeit:

  • Bei der Verarbeitung von Fahrzeughalter- und Kundendaten handelt der Händler als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

§ 9 Rechte an Inhalten und Geistiges Eigentum

Eigentum an der Software:

  • Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben bei Car Check 360 Software GmbH.

  • Der Händler erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.

Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten:

  • Der Händler räumt CarCheck360 ein nicht-exklusives, weltweites Nutzungsrecht an den hochgeladenen Inhalten ein, beschränkt auf die Vertragsdurchführung.

  • Bei erteilter Zustimmung dürfen anonymisierte Daten für KI-Training verwendet werden.

Datenbankschutz:

  • Sämtliche Datenbankrechte an der Plattform liegen bei CarCheck360.

  • Unbefugtes Kopieren, Verwerten oder Zugänglichmachen wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich:

  • Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben

  • Vertrauliche Informationen nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden

  • Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Haftung

Beide Parteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Unbeschränkte Haftung:

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • Für Personenschäden

Beschränkte Haftung (bei leichter Fahrlässigkeit):

  • Haftung begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden

  • Pro Schadenfall: maximal 10.000 €

  • Pro Jahr: maximal 20.000 €

Haftungsausschluss (soweit gesetzlich zulässig):

  • Indirekte Schäden

  • Entgangener Gewinn

  • Datenverlust bei fehlender Datensicherung seitens des Händlers

Händlerhaftung:

  • Der Händler haftet für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten.

§ 12 Sanktionen und Sperrung

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann CarCheck360 den Zugang sperren.

Bei schwerwiegender Verletzung dieser AGB kann CarCheck360 den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren.

Für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Nutzungsbedingungen können angemessene Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Änderungen dieser AGB

CarCheck360 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.

Änderungen werden dem Händler spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Widerspricht der Händler nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Car Check 360 Software GmbH (Grafendorf bei Hartberg).

§ 15 Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Elektronische Kommunikation: Elektronische Kommunikation ist zulässig.

Abtretungsverbot: Kein Abtretungsrecht ohne Zustimmung der anderen Partei.

Vertragssprache: Deutsch.

Kontakt

Car Check 360 Software GmbH

Hauptstraße 240 8232 Grafendorf bei Hartberg Österreich

  • E-Mail: info@carcheck.at

  • Website: www.carcheck.at

  • Vertrieb: sales@carcheck.com

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